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U N T E R N E H M E N S K A S S E

- die "eigene Bank" im Unternehmen



Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Aufbau eines geförderten Altersvermögens zu bieten ( § 1 Abs. 1 BetrAVG ). Dies kann auf verschiedenen Durchführungswegen erfolgen.

Weil es der Weg mit den größten Vorteilen für Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber bei betrieblichen Altersversorgungskonzepten ( bAV ) ist, stellen wir hier in vereinfachter, daher kurzer und trotzdem verständlicher Form die Pauschaldotierte Unterstützungskasse ( kurz : Unternehmenskasse ) vor.

Bereits im Jahre 1832, 16 Jahre bevor die erste Versicherung in Deutschland gegründet wurde, setzte der spätere GHH - Konzern ( Gute HoffnungsHütte ) in Oberhausen das Prinzip der Unterstützungskasse ein. Damit ist sie die älteste Form der Versorgung von Mitarbeitern.

Die Pauschaldotierte Unterstützungskasse als unternehmenseigenes Versorgungswerk ist zugleich auch das flexibelste Konzept der bAV - Systeme und kann durch vielfältige Gestaltungs- und Wahlrechte des AG sehr individuell fast wie ein Maßanzug an die Erfordernisse des Trägerunternehmens und dessen Mitarbeiter angepasst werden.


DIE VERTRAGSVERHÄLTNISSE


Betriebliche Altersversorgung kann vom Unternehmen allein finanziert werden, bei Gehaltsverzicht auch durch Mitwirkung des Arbeitnehmers und als Kombination durch Beiträge von beiden Seiten. Bei den meisten Angeboten am Markt wird das Geld einem externen Träger, meist einer Versicherung ( versicherungsrückgedeckte Modelle ), übergeben. In diesen Fällen mit monatlich regelmäßig aus dem Unternehmen abfließendem Kapital ( Prämienzahlungen ) haben weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Kenntnis über oder gar Einfluss auf die Prozesse, die in der Versicherung ablaufen. Das gilt in besonderem Maße für alle finanziellen Transaktionen: das Geld wird überwiesen und bleibt bei der Versicherung bis zur ( hoffentlich in versprochener Höhe ) erfolgenden Auszahlung.

Bei allen bAV - Vertragsgestaltungen, also auch bei Auslagerungen des Vermögensauf­baus auf Versicherungsgesellschaften in Form von Direktversicherungen, Pensions-zusagen, Pensionsfonds usw., trägt der Arbeitgeber immer die VOLLE HAFTUNG für die Erfüllung der dem Arbeitnehmer zugesagten Leistung, gleichgültig ob als Einmalbetrag oder sogar lebenslang als Rente.                                                                     

Bei der Unternehmenskasse ist die gesamte Zusage, also einschließlich Verzinsung, durch den Pensions-Sicherungs-Verein aG ( PSVaG  http://de.wikipedia.org/wiki/Pensions-Sicherungs-Verein ) bis zu einer Höhe von 945.000 € pro Mitarbeiter vor einer möglichen Insolvenz des Trägerunternehmens geschützt.

Durch ein firmeneigenes Versorgungswerk ( reservepolsterfinanzierte = pauschaldotierte Unter–stützungskasse ) entsteht ein echter Akkord ( Dreiklang ) zwischen dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern und dem Versorgungswerk. Das Versorgungswerk wird integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik. Alle Prozesse die dort ablaufen sind für das Unternehmen transparent. Die Unternehmensführung hat zu jeder Zeit Kenntnis über und Einfluss auf die Entscheidungen die im betriebseigenen Versorgungswerk getroffen werden.

Alle finanziellen Transaktionen im Rahmen der Finanzierung des Versorgungswerkes ( Dotierung ) und seiner Verwaltung sind für das Unternehmen Betriebsausgaben und damit steuerlich nutzbar. Die Erträge im Versorgungswerk sind hingegen steuerfrei.














































































































DIE SYSTEMBEDINGTEN GELDSTRÖME


Für die Arbeitnehmer :

Ein beispielhafter Mitarbeiter sei heute 37 Jahre alt und verzichtet brutto auf 100,00 € Lohn pro Monat. Er wird mit 67 in Rente gehen. Über die gesamte Laufzeit ( 30 Jahre ) kommt er so auf brutto 36.000,00 €. Nach Abzug der geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast verzichtet der Mitarbeiter aber tatsächlich nur auf netto 19.700,00 € ( das entspricht monatlich 54,72 € netto ). Der AG gewährt einen Zuschuss von 25 %. 

Dafür erhält der AN bei einem Rechnungszins von 4,0 % bei diesem Beispiel eine Versorgungs–zusage in Höhe von 85.600 € - eine traumhaft hohe Real - Rendite für eine garantierte Leistung.

Das hat im Wesentlichen drei Gründe :

der Mitarbeiter muss im Gegensatz zu einer bAV mit einer Versicherungslösung keine Kosten tragen, d.h. vom ersten Euro an dient sofort der volle Betrag dem Vermögensaufbau;
der Arbeitgeber kann eine höhere Garantieverzinsung zusagen, da er prozentual immer den gleichen Steuervorteil ( 20 % der Zusage ) hat, gleichgültig wie hoch die Verzinsung kalkuliert ist; 
der Kapitalertrag des firmeneigenen Versorgungswerkes ist erheblich besser als bei einer Versicherung, weil es nicht der Aufsicht der BaFin und den Anlagebeschränkungen der Versicherer unterliegt und es deutlich niedrigere Kosten verursacht.

Im Gegensatz zu anderen bAV - Konzepten gibt es bei der Pauschaldotierten Unterstützungs–kasse keine Deckelung der Beiträge bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Auch die Zuführung von Einmalbeträgen ( z.B. Prämien, Tantiemen etc. ) ist hierbei möglich.


Für den Arbeitgeber :


Bei der firmeneigenen Unternehmenskasse werden nicht die Verzichtsbeträge der Mitarbeiter an das Versorgungswerk überwiesen, sondern das Unternehmen finanziert das Versorgungswerk entsprechend der steuerlichen Regeln ( 20 % der Zusage ) aus ´eigener´ Tasche. 

Der Arbeitgeber hat bis zum Rentenalter des AN die volle Bruttolohnkostenersparnis in Höhe von 36.000,00 € ( sowie weiterer rund 30 % Lohnnebenkosten ), die sein Betriebsergebnis ( EBIT ) entlastet. Dagegen wendet er über die gesamte Laufzeit lediglich Kosten in Höhe von 23.400,00 € für die Finanzierung und die Verwaltung auf, die er im Finanzergebnis verbuchen kann.

Er erhöht tatsächlich seine	Liquidität, 
stärkt für einen lange planbaren Zeitraum seine                  Kapitalkraft 
und verbessert sein	            Rating

im Hinblick auf die Unternehmensbewertung durch Finanzinstitute.

Zusätzlich verbessert das Unternehmen sein Zinsergebnis aus dem Liquiditätsgewinn entweder durch Zinserträge oder durch ersparte Zinsaufwendungen. 

Die über die Pauschaldotierte Unterstützungskasse erteilten Zusagen finden entgegen Pensionszusagen nach § 6 a EStG oder Direktzusagen keinen unmittelbaren Niederschlag in der Unternehmensbilanz. Damit ist eine Nachfolgeregelung, ein Verkauf an einen Übernehmer oder auch die Auflösung des Trägerunternehmens wesentlich einfacher durchzuführen.


Nur Dilettanten überfallen eine Bank.
Wahre Profis gründen eine.

 Berthold Brecht ( dt. Lyriker 1898 - 1956 )



DIE UNTERNEHMENSKASSE


Die Unternehmenskasse wird entsprechend der steuerlichen Regeln ausschließlich über die Dotierung ( Anschubfinanzierung ) des Unternehmens und aus den Erträgen der Kapital-verwendung finanziert. Die Verzichtsbeträge der Mitarbeiter haben allein arbeitsrechtliche Auswirkungen auf ihre Ansprüche aus dem Versorgungswerk, sie tragen daher tatsächlich nicht zur Finanzierung bei.

Die Dotierung ist weitgehend flexibel : steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind maximal  2,5 % p.a. bis zu insgesamt 20 % der Zusagesumme. Wann und wie viel genau dotiert wird, kann jeweils entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens pro Jahr individuell entschieden werden.

Im Gegensatz zu Versicherungen unterliegt die Unternehmenskasse keinen aufsichts-rechtlichen Vorschriften in der Verwendung ihres Kapitals.

Ebenfalls ist die Verwendung des vom Versorgungswerk erwirtschafteten Überschusses  völlig frei gestellt. Er kann nach Ermessen des Trägers 

zur Unternehmens ( innen- ) finanzierung
zur Erhöhung der Versorgungsleistungen
zu einer Mischung aus beidem

genutzt werden.

Das Trägerunternehmen sollte beim Kapitaleinsatz aber die Kriterien

Sicherheit 
Rendite 
Liquidierbarkeit 

berücksichtigen. 

Das Vermögen der Unternehmenskasse kann in allen Formen externer Kapitalanlagen aber auch in allen Aktiva des Unternehmens z. B.

Immobilien, die an das Unternehmen zurückvermietet werden,
Anlagegüter, die an das Unternehmen zurückvermietet werden,
Warenbestände und Forderungen, die für das Unternehmen gegen			Pacht oder Gebühren verwaltet werden,

angelegt werden. Diese Mieten oder Pachten sind für das Unternehmen jeweils normale Betriebs-ausgaben, für die Unternehmenskasse hingegen steuerfreie Erträge.

Die Unternehmenskasse kann auch dem Trägerunternehmen selbst Darlehen gewähren. Die hierfür vereinbarten Zinsen sind dann ebenfalls Betriebsausgaben im Unternehmen und stellen für die Unternehmenskasse wiederum steuerfreie Erträge dar. Das Unternehmen tätigt dann Investitionen, die als Aktiva in der Bilanz auszuweisen sind und die Gegenposition zu den Darlehensverbind­lichkeiten gegenüber seiner Unternehmenskasse bilden. 

Die gewonnene Liquidität durch die Rückflüsse aus ersparten Steuern oder durch die Lohn­verzichte können unabhängig von den zu erbringenden Versorgungsleistungen frei nach den Erfordernissen des Unternehmens investiert werden.

Die Unternehmensleitung sollte im Zuge der jährlichen Bilanzbesprechung mit Unterstützung des Steuerberaters und gleichzeitig eines qualifizierten Finanzberaters mit Hilfe eines Asset Liability Management Systems darüber wachen, dass termingerecht zu den Zeitpunkten an denen zu erbringende Leistungen zu erfüllen sind, genügend Liquidität vorhanden ist. Der Wert des Aktivvermögens sollte also zu den vorher bekannten Terminen mindestens die zur Auszahlung fälligen Verbindlichkeiten erreichen. Das ist schon regelmäßig dann der Fall, wenn die Darlehen auf der Aktivseite der Bilanz als „Bargeld“ angelegt sind. Eine gut rentierliche Verwendung sowohl durch Investitionen im Unternehmen als auch durch externe Kapitalanlagen trägt noch zusätzlich zur Verbesserung der Finanzsituation des Unternehmens bei. 

Alle Kapitalerträge der Unternehmenskasse sind steuerfrei. Die Leistungen des Versorgungswerkes werden bei den Empfängern ( nachgelagert ) versteuert, bei einmaligen Kapitalabfindungen zum Rentenalter nach derzeit geltendem Recht mit der günstigen „Fünftel - Regelung“. Die durch Verwendung des Kapitals im Unternehmen erzielten überschießenden Erträge sind „normal“ steuerpflichtig. 

Autor : Dr. Ralph-René Lucius										im Juli 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsätzliches

 

Geschichte

 

Die Vertragsverhältnisse

 

Die systembedingten

Geldströme

für Arbeitnehmer

für Arbeitgeber

 

Die Unternehmenskasse

 

Gegenüberstellung mit

anderen Konzepten

in grafischer Form

in Textform

 

Die KOSTEN 

 

Musterberechnung für

Arbeitnehmer

 

Ergänzungen für Arbeitgeber

 

Presseartikel und andere

Publikationen

Vortrag bei der

IHK Arnsberg

Urteil des BAG –

Arbeitgeberhaftung

bei Pensionskassen

Die moderne Betriebsrente

Neue Wege in der Alters-

versorgung

Liquidität statt Beiträge

 

Beratung durch besonders

qualifizierte

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Steuerberater

Finanzberater

 

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